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Das Trainingsraumprinzip

Pädagogisches Programm zu störungsfreierem Lernen und Lehren

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen!

  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten!

  • Jede und jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich!

  • Jede und jeder muss die Rechte des anderen akzeptieren!

Im Rahmen der pädagogischen Schulentwicklung haben wir uns für dieses Schuljahr vorgenommen, unser Schulprofil weiter zu entwickeln. Schwerpunkte sind dabei Werteerziehung (Toleranz…) und Eigenverantwortlichkeit.

Um unseren Schülerinnen und Schülern ihr Recht auf Bildung und Erziehung zu sichern, darf dieses nicht durch Unterrichtsstörungen, einen ständigen Lärmpegel, fehlende Unterrichtsmaterialien, Unpünktlichkeit und vieles mehr beeinträchtigt  werden.

Im Laufe des ersten Schulhalbjahres haben die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Klassenlehrerinnen Regeln für den Unterricht erarbeitet und sich verpflichtet sich an die Regeln zu halten. Diese Regeln wurden in jedem Klassenraum ausgehängt.

Um die Einhaltung der erarbeiteten Regeln zu gewährleisten, haben Schulleitung, Lehrkräfte, und Elternbeirat beschlossen, ein pädagogisches Modell, das „Trainingsraum-Prinzip“, von Dr. Stefan Balke, Universität Bielefeld, zum Umgang mit Unterrichtsstörungen umzusetzen. Dieses wird bundesweit bereits an vielen Schulen mit gutem Erfolg eingesetzt.

Die Hauptidee des Programms besteht darin, den Fokus darauf zu legen, die lernwilligen Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu schützen. Gleichzeitig soll aber den Schülerinnen und Schülern, die sich einer erfolgreichen Lernatmosphäre in der Klasse trotz ausdrücklicher Ermahnung hinderlich in den Weg stellen, die Gelegenheit gegeben werden, ihr Verhalten zu überdenken und ins Positive zu verändern (Eigenverantwortliche Verhaltensänderung). Dabei wird bewusst auf Ordnungsmaßnahmen, wie etwa ein Verweis, verzichtet. Wir erhoffen uns von der Durchführung des Programms ein entspanntes Klassen– und Schulklima und damit auch einen größeren Lernerfolg bei allen Schülerinnen und Schülern, denn das Augenmerk der Lehrkraft kann sich auf das Unterrichten konzentrieren und nicht mehr auf Störungen, die die Lernsituation behindern.

Der Schüler/die Schülerin, der/die trotz ausdrücklicher Ermahnung weiterhin den Unterricht stört, erhält einen "Laufzettel“, wird dann in den „Trainingsraum“ verwiesen, bearbeitet ein eigenes Trainingsraum-Protokoll und soll so das eigene Verhalten und dessen Auswirkungen reflektieren und dieses eigenverantwortlich ändern. Am Ende der Schulstunde, aus der der Schüler/die Schülerin verwiesen wurde, bzw. nach Fertigstellung des Protokolls, kann er/sie wieder in die Klasse zurückkehren. Wird er/sie in der Unterrichtsstunde mit dem Protokoll nicht fertig, so muss er/sie dieses zu Hause fertig stellen und es am nächsten Tag zusammen mit dem Laufzettel, von den Eltern unterschrieben, abgeben.

Wichtig ist zu betonen, dass der durch die Abwesenheit vom Unterricht versäumte Unterrichtsstoff von dem Schüler/der Schülerin selbstständig nachgearbeitet werden muss. Er/sie ist verpflichtet, die Inhalte eigenständig nachzuarbeiten und auch die Hausaufgaben zu bearbeiten. An jeder Art von Leistungserhebung in der Folgestunde muss er/sie teilnehmen.

Nach dem zweimaligen Verweis aus dem Klassenzimmer wird ein Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin, den Eltern und der Schulleitung stattfinden. In diesem Gespräch soll dem Schüler/der Schülerin nochmals verdeutlicht werden, dass weitere Verstöße gegen ein gesundes Lernklima innerhalb der Klasse nicht mehr toleriert werden.

Bei einer erneuten Verweisung in den Trainingsraum wird eine gewichtige Ordnungsmaßnahme ausgesprochen (gemäß Art. 86 BayEUG).

 

 

Weitere Einzelheiten zu diesem Programm sowie zahlreiche Erfahrungsberichte von Lehrkräften und Eltern können Sie auf folgender Webseite nachlesen:

 

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