Tel. +49 861 166178-0 · info@rs-traunstein.de
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Übertritt in höhere Jahrgangsstufen

Der Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe wird durch § 5 der Realschulordnung geregelt. Die Aufnahmeentscheidung trifft die Schulleitung.

Übertritt aus der Mittelschule in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule

  • Der Übertritt ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreicht wird.
    Die Schülerin / der Schüler hat Probezeit. (Entscheidung der Eltern nach Beratung)
  • Wird dieser Notendurchschnitt nicht erreicht, ist der Übertritt nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und einer Beratung an der Realschule möglich. Die Schülerin / der Schüler hat Probezeit.

Übertritt aus einer M-Klasse der Mittelschule oder der Wirtschaftsschule in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule

  • Der Übertritt ist möglich, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorliegt oder das Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist. Eine Beratung ist verbindlich erforderlich. Die Schülerin / der Schüler hat Probezeit.

Übertritt aus dem Gymnasium in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule

  • Der Übertritt ist möglich, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorliegt.
  • Der Übertritt ist möglich, wenn in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 vorliegt. Eine Beratung ist verbindlich erforderlich. Die Schülerin / der Schüler hat Probezeit.
  • Schülerinnen und Schüler ohne Vorrückungserlaubnis am Gymnasium, deren Jahreszeugnis in den Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe an der Realschule unterrichtet werden, mehr als einmal die Note 5 aufweist, können die gleiche Jahrgangsstufe an der Realschule wiederholen.
  • Schülerinnen und Schüler ohne Vorrückungserlaubnis am Gymnasium, deren Jahreszeugnis in den Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe an der Realschule unterrichtet werden, mehr als einmal die Note 5 aufweist, können in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule nur bei bestandener Aufnahmeprüfung aufgenommen werden. Eine Beratung ist verbindlich erforderlich. Die Schülerin / der Schüler hat Probezeit.



Dieser Link führt Sie zur Online-Anmeldung, die das Anmeldeblatt, den Erfassungsbogen für die Fahrkarte, das Datenschutzblatt
und gegebenenfalls die Anmeldung für die Ganztagsbetreuung beinhaltet:



Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Online-Anmeldung - unterschrieben
- Kopie der Geburtsurkunde
- letztes Jahreszeugnis im Original
- für Fahrschüler (Entfernung mehr als 3 km von der Schule) unterschriebener
  Erfassungsbogen für die Fahrkarte mit Passbild für Schülerinnen und Schüler aus
  dem LKR BGL, mit Passbild für Schülerinnen und Schüler aus dem LKR TS - nur bei
  Schülerinnen und Schülern notwendig, die mit einem gemeindlichen Schulbus fahren müssen.
- das unterschriebene Datenschutzblatt
- Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
- Bescheid Lese-Rechtschreib-Störung (sollte dies bei Ihrem Kind festgestellt worden sein)
- Nachweis über die Masernimpfung oder Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht.

Für Rückfragen aller Art stehen wir Ihnen täglich von 07:30 - 15:00 Uhr
(freitags bis 14:00 Uhr) unter 0861 166178-0 oder per E-Mail zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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